Bußgeldgefahr in Autobahn_baustellen

In Autobahn-Baustellen drohen vielen Autofahrern Bußgelder: Denn ihre Autos sind schlichtweg zu breit. Derzeit dürfen nur Fahrzeuge mit einer Breite von bis zu zwei Metern die linke Fahrspur benutzen, geregelt durch das Verkehrszeichen264. Das selbst manche Kompaktwagen hier nicht fahren dürfen, ist vielen Pkw-Fahrern nicht bewusst.

Angezeigt wird die Zwei-Meter-Begrenzung mit einem rot umrandeten Verkehrszeichen. Ob man mit dem eigenen Fahrzeug dann die linke Spur befahren darf, sollten Autobesitzer nicht anhand der Daten im Fahrzeugschein ausmachen. Denn dort ist lediglich die Außenbreite ohne Außenspiegel angegeben, während die Straßenverkehrsordnung von der tatsächlichen Gesamtbreite eines Pkw inklusive der Außenspiegel ausgeht.

http://www.t-online.de/auto/news/id_70055260/bussgeldgefahr-in-der-autobahn-baustelle-viele-autos-sind-zu-breit-fuer-die-linke-spur.html

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