Wie stark darf die Kaskoversicherung ihre Leistungen bei Alkoholeinfluss kürzen?

Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss kann es im Erstfall heißen: kein Geld trotz Vollkaskoversicherung. Nach der Rechtsprechung ist  für die Folgen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss entscheidend, ob eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit vorlag. Hier gibt es zwei Varianten: die absolute und die relative Fahruntüchtigkeit:

  • Bei 1,1 Promille geht die Rechtsprechung auch ohne weitere Beweisanzeichen davon aus, dass die Trunkenheit Ursache für den Unfall war.
  • Bei weniger als 1,1 Promille kann eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen.  Hier muss geprüft werden, ob der Alkohol schuld für die Verursachung des Unfalls war.

Gerade die relative Fahruntüchtigkeit ist häufig ein Streitpunkt. Der Versicherungsträger muss beweisen, dass die Alkoholisierung (mit-)ursächlich für die Verkehrsuntüchtigkeit war.

http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verkehrsrecht/promille-koennen-bei-unfaellen-den-versicherungsschutz-kosten_212_271202.html

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